Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemein
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle unsere (auch zukünftigen) Angebote, Lieferungen und Leistungen. Änderungen jeder Art sowie mündliche Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen werden von uns nicht anerkannt und sind unwirksam, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird; sie erlangen nur Geltung, wenn und soweit sie im Einzelfall schriftlich von uns anerkannt werden. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden; deren Inhalt und Umfang bestimmen sich ausschließlich nach der schriftlich erteilten Auftragsbestätigung. In Auftragsbestätigungen und Angeboten angegebene Werte und Eigenschaften von Hardware oder Software stellen stets unter günstigen Bedingungen erreichbare annähernde Maximalwerte bzw. Eigenschaften dar. Die uns vom Besteller bekanntgegebenen Problem- und Aufgabenstellungen werden von uns als Maximalanforderungen betrachtet.

2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Abbildungen, Gewichts-, Maß-, Farb-, Leistungs- und Eigenschaftsangaben in Angeboten verstehen sich als Annäherungswerte und sind nicht bindend. Änderungen im Rahmen des technischen oder wissenschaftlichen Fortschrittes sowie Modellwechsel bleiben vorbehalten. Das Eigentums- und Urheberrecht an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Angebotsunterlagen bleiben vorbehalten. Solche Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterfüllung des Auftrages zurückzugeben.

3. Preise
Die Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den Preisen und Bedingungen der schriftlichen Auftragsbestätigung. Die darin genannten Preise sind verbindlich. Hinzu kommt die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltende Mehrwertsteuer soweit nichts Abweichendes vereinbart wird, sind Zahlungen ab Rechnungsdatum innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto ohne jeden Abzug zu leisten. Ausgenommen von jeglicher Skontogewährung sind Rechnungen von Dienstleistungen jeglicher Art; diese sind sofort nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug zu zahlen. Fischer Electronicsysteme ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die gesetzlichen Verzugszinsen zu berechnen. Wird die Aufstellung der Systeme zum vorgesehenen Liefertermin aus Gründen, die Fischer Electronicsysteme nicht zu vertreten hat, um mehr als einen Monat verzögert, ist der (Rest-) Kaufpreis einen Monat nach erklärter Lieferbereitschaft fällig.

4. Lieferung
Liefertermine und Fristen sind verbindlich, wenn sie im Einzelfall von uns schriftlich und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind; ansonsten sind alle Liefertermine und Fristen unverbindlich. Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als 4 Wochen überschritten, so ist der Besteller berechtigt uns eine angemessene Nachfrist zu setzen; sollte die Lieferung innerhalb dieser Nachfrist durch unser Verschulden nicht erfolgen, so ist der Besteller zum Rücktritt berechtigt. Schadenersatzansprüche sind - soweit nicht gesetzlich zwingend gehaftet wird - ausgeschlossen. Soweit der Besteller seinen vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nachkommt oder die Nichteinhaltung einer Frist auf unvorhergesehene außerhalb unseres Einflusses liegende Hindernisse zurückzuführen ist verlängert sich die vereinbarte Frist entsprechend. Zur Lieferung von Systemen sind wir nur verpflichtet, wenn der Besteller zuvor die von uns oder dem Hersteller erforderten Aufstellungsbedingungen am Aufstellungsort hergestellt und hierüber auf Verlangen mit uns oder dem Hersteller eine verbindliche Vereinbarung getroffen hat. Bei verweigerter, verspäteter, verzögerter oder sonst vertragswidriger Abnahme ist der Besteller unbeschadet sonstiger gesetzlicher oder vertraglicher Ansprüche zum Schadenersatz i.H.v. 5% des betreffenden Netto-Auftragswertes zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer verpflichtet. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten. Das Recht des Bestellers, den Nachweis eines wesentlich geringeren oder des Nichteintrittes eines Schadens zu führen, bleibt unberührt. Teillieferungen sind, auch soweit Sachgesamtheiten betroffen sind, zulässig; sie sind jeweils gesondert zu bezahlen. Vor Eingang der Zahlung für eine Teilsendung sind wir zur Fortsetzung der Lieferung nicht verpflichtet.

5. Versand
Der Versand erfolgt auf Rechnung des Bestellers; die Gefahr geht mit Absendung der Ware durch uns oder den Hersteller auf den Besteller über. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Auf Wunsch des Bestellers besorgen wir auf seine Kosten die Versicherung der Sendung gegen etwaige Transportschäden.

6. Aufstellung und Betriebsbereitschaft
Soweit vereinbart, werden wir oder der Hersteller die Produkte installieren und dem Besteller die Betriebsbereitschaft schriftlich mitteilen.

7.  Nacherfüllung, Gewährleistung
Für  Sach- und  Rechtsmängel  der  Lieferung  leisten  wir  unter  Ausschluss  weiterer  Ansprüche vorbehaltlich  der  Haftungsregelung unten in Ziffer 8 wie folgt Gewähr:
 
7.1  Sachmängel
a) Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach unserer Wahl nachzubessern oder neu zu liefern, die sich infolge eines vor Gefahrübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist uns unverzüglich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.

b) Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinender Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Käufer nach Verständigung mit uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, andernfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei wir sofort zu verständigen sind, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.

c) Von den durch die Nachbesserung bzw. Nacherfüllung entstehenden unmittelbaren Kosten tragen wir – soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes frei Grenze sowie die angemessenen Kosten des Ein- und Ausbaues, ferner innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, falls dies nach Lage des Einzelfalls billigerweise verlangt werden kann, die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung unserer Mitarbeiter. Im übrigen trägt der Käufer die Kosten. Ausgetauschte Teile gehen in unser Eigentum über.

d) Der Käufer hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn wir unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle eine uns gesetzte, angemessene Frist für die Nachbesserung oder Nacherfüllung wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen lassen. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Käufer lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu. Das Recht auf Minderung des Vertragspreises bleibt ansonsten ausgeschlossen.

e) Keine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern diese nicht von uns zu verantworten sind.

f) Bessert der Käufer oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht keine Haftung für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für die ohne vorherige Zustimmung von uns vorgenommenen Änderungen des Liefergegenstandes.

g) Ist in unserem Leistungsumfang Software für EDV-Anlagen enthalten, so gilt zusätzlich folgendes:

  1. Wir übernehmen die Gewährleistung dafür, dass die überlassene Software nicht mit reproduzierbaren Fehlern behaftet ist. Voraussetzung für die Gewährleistung ist jedoch vertragsgemäße Nutzung.
  2. Programmfehler hat der Käufer uns unverzüglich mitzuteilen.
  3. Mitgeteilte Fehler sind von uns zu beseitigen. Erweist sich eine Fehlerbeseitigung als nicht möglich, werden wir eine Ausweichlösung entwickeln.
  4. Gelingt es uns nicht, unseren Verpflichtungen gemäß vorstehend lit. cc) nachzukommen, so kann der Käufer wahlweise die vereinbarte Vergütung (auch für Geräte, deren Nutzung aufgrund der Programmfehler nicht nur unerheblich beeinträchtigt ist) angemessen herab- setzen oder Auflösung des Vertrages verlangen.
  5. Keine Gewährleistung übernehmen wir dafür, dass die überlassene Software den speziellen Erfordernissen des Bestellers entspricht.

7.2 Rechtsmängel
a) Führt die Benutzung des Liefergegenstandes zur Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten, werden wir auf unsere Kosten dem Käufer grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den Liefergegenstand in für den Käufer zumutbarer Weise derart modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Unter den genannten Voraussetzungen steht auch uns ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Darüber hinaus werden wir dem Besteller von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen der betreffenden Schutzrechtsinhaber freistellen.

b) Unsere in lit. a) genannten Verpflichtungen sind vorbehaltlich der nachstehenden Haftungsbestimmungen für den Fall der Schutz- und Urheberrechtsverletzung abschließend. Sie bestehen nur, wenn

  • der Käufer uns unverzüglich von geltend gemachten Schutz- oder Urheberrechtsverletzungen unterrichtet,
  • der Käufer uns in angemessenem Umfang bei der Abwehr der geltend gemachten Ansprüche unterstützt bzw. uns die Durchführung der Modifizierungsmaßnahmen gemäß Ziffer 8 ermöglicht,
  • uns alle Abwehrmaßnahmen, einschließlich außergerichtlicher Regelungen, vorbehalten bleiben,
  • der Rechtsmangel nicht auf einer Anweisung des Käufers beruht und
  • die Rechtsverletzung nicht dadurch verursacht wurde, dass der Käufer den Liefergegenstand eigenständig geändert oder in einer nicht vertragsgemäßen Weise verwendet hat.

8. Haftung
a) Wenn der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsabschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Besteller nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Käufers die Regelungen der Ziffer 7 und nachfolgend Ziffer b) entsprechend.

b) Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur

  • bei Vorsatz,
  • bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers, der Organe oder leitender Angestellter,
  • bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit
  • bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter oder leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den ertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

9. Verjährung
Alle Ansprüche des Käufers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten, sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen.“

10. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Erfüllung aller, auch künftiger (Saldo-) Forderungen vor. Durch Einbau der von uns gelieferten Produkte in andere Geräte erwirbt der Besteller kein Eigentum; jede Verarbeitung von uns gelieferter Produkte erfolgt für uns. Bei Einbau in fremde Waren durch den Besteller werden wir im Verhältnis des Wertes unserer Produkte zu den mitverwendeten fremden Waren Miteigentümer der neu entstandenen Produkte, welche als unsere Vorbehaltsware gelten. Über Vorbehaltsware darf der Besteller nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang unter Weitergabe des Eigentumsvorbehaltes verfügen; Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist unzulässig. Bei Zugriffen Dritter wird der Besteller auf unser Vorbehaltseigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Der Besteller tritt an uns schon jetzt sicherungshalber alle seine ihm im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung bzw. Vermietung unserer Produkte zustehenden Forderungen mit Nebenrechten in Höhe unserer jeweiligen Forderungen ab. Der Besteller ist widerruflich zum Einzug der abgetretenen Forderungen berechtigt und verpflichtet. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, so können wir die Vorbehaltsware an uns nehmen; hierin liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir werden die Sicherheiten auf Wunsch des Bestellers insoweit freigeben, als ihr Wert alle zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

11. Nutzungsrechte an der Software
An den Programmen gleich welcher Herkunft und den jeweils dazugehörigen Ergänzungen wird dem Besteller ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Benutzungsrecht zum internen Gebrauch eingeräumt; alle sonstigen Rechte an den Programmen und Dokumentationen einschließlich der Kopien und nachträglichen Ergänzungen bleiben bei uns bzw. dem Soft- warelieferanten. Der Besteller hat sicherzustellen, dass diese Programme und Dokumentationen Dritten nicht zugänglich sind. Kopien dürfen grundsätzlich nur für Archivzwecke als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Die Überlassung von Quellenprogrammen bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Sofern die Originale einen auf Urheberrechtsschutz hin- weisenden Vermerk tragen, ist dieser Vermerk vom Besteller auch auf den Kopien anzubringen. Soweit nichts anderes vereinbart wird, gilt das Benutzungsrecht jeweils mit Auftragsbestätigung und Lieferung der Programme, Dokumentationen und nachträglichen Ergänzungen als erteilt.

12. Sonstiges
Der Besteller kann die aus dem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten nur mit unserer schriftlichen Zustimmung übertragen. Diese Bedingungen bleiben auch bei einer etwaigen Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen gültig. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle vertraglichen und mit dem abgeschlossenen Vertrag in Zusammenhang stehenden Ansprüche ist Villingen-Schwenningen.